Allgemeine Geschäfts­­bedingungen der Ferienwohnungen und der Ferienhäuser des Weichaer Hofs

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei einer Ferienwohnungs- und Ferienhäuserreservierung in der schönen Oberlausitz leider nicht ohne rechtliche Regelungen.
Unsere AGB sind Vertragsgrundlage. Änderungen bedürfen der Schriftform.

1) Leistungsanbieter

Leistungsanbieter, im folgenden Vermieter genannt, ist:

FBS Sonja Fritsch & Hagen Schmidt GbR
Weichaer Hof
Hauptstraße 24
02627 Weißenberg
Telefon: 035876 / 46520
Telefax: 035876 / 46521
Email: info@weichaer-hof.de
Internet: www.weichaer-hof.de/ferienwohnungen

2) Allgemeines

Der Weichaer Hof verfügt über insgesamt 8 Ferienwohnungen von unterschiedlicher Größe, die für 2 bis 6 Personen ausgerichtet sind, die 4 Ferienhäuser für bis zu 4 Personen. Alle Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind Nichtraucherwohnungen. Auf dem Weichaer Hof Gelände finden Sie Raucherzonen, die durch die prominent platzierten Aschenbecher gekennzeichnet sind. Darüber hinaus ist im Freiluft-Areal der Ferienwohnungen und der Ferienhäuser (Balkon und Terrasse) das Rauchen gestattet, sofern Nachbarwohnungen/-häuser dadurch nicht gestört werden.

Die Anzahl der in der Ferienwohnung/Ferienhäuser wohnenden Personen darf die in der Buchungsbestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung in die Gegebenheiten der Wohnung/des Hauses.

Bitte beachten Sie folgende Check-In- und Check-Out-Zeiträume unserer Einrichtung.

– Anreise: 16.00 – 21.00 Uhr
– Abreise: 07.00 – 10.00 Uhr

Natürlich ist in Ausnahmefällen ein früherer oder späterer Bezug der Wohnungen und der Häuser bei vorheriger Absprache möglich. Bei Bedarf steht Ihnen im Weichaer Hof ein Gepäckraum zur Verfügung.

Angebot Gastronomie:

Auf Wunsch erhalten Sie auf dem Weichaer Hof ein reichhaltiges Frühstücksbuffet.
(Frisch zubereitetes kontinentales Frühstück mit frischen Brötchen, Kaffee oder Tee, einer Auswahl an Müsli- und Cornflakes-Sorten, Wurst- und Käseplatte, Marmelade und Nuss-Nougat-Creme sowie Obstplatte u. v. m.) Die Frühstücksräume finden Sie im Herrenhaus auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Alternativ bieten wir Ihnen einen morgendlichen Brötchenservice in Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Ferienhaus an.

Während Ihres gesamten Aufenthaltes steht Ihnen täglich ab 17.00 Uhr, am Sonntag ab 11 Uhr unsere Gastronomie zur Verfügung.

Informationen und Preise zu unserem gastronomischen Angebot finden Sie auf unserer Internetseite, sowie telefonisch oder via E-Mail.

3) Abschluss des Mietvertrages

Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung/das Haus bestellt und die Bestellung von uns bestätigt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail, Fax, Brief oder über unser Reservierungsformular gilt als verbindlich. Die Bestätigung Ihrer Reservierung erfolgt telefonisch, per Fax, Mail oder Brief.

Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

Eine Änderung der Ausstattung der Wohnungen/der Häuser bleibt dem Vermieter vorbehalten.

Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnungen/die Häuser bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

Die Benutzung der Wege zur Wohnung/zum Haus, der Wohnung/des Hauses, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

4) Preise

Der volle Mietpreis ist spätestens am Abreisetag zu entrichten.

Die Mietpreise gelten pro Ferienwohnung/Ferienhaus und Nacht. Im Preis enthalten sind Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher sowie Endreinigung. Zuzüglich zum Mietpreis fallen etwaige Zahlungen für Sonderleistungen, wie z. B. „Brötchenservice“, oder Halb-/Vollpension an.

Bitte beachten Sie, dass sich bei einigen Ferienwohnungen/Ferienhäuser der Preis nach der Personenanzahl richtet.

5) Tiere auf dem Weichaer Hof

Haustiere sind in all unseren Ferienwohnungen/Ferienhäuser (außer Ferienwohnung 5) willkommen. Sofern Sie ein Haustier mitbringen wollen, erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Reservierung über unsere Konditionen entweder über unser Kontaktformular, oder telefonisch unter 03 58 76 / 46 52 0.

6) Stornierung

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:

• bei Stornierung bis 1 Monat vor Mietbeginn kostenlos
• bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 30% des vereinbarten Mietpreises
• bei späterer Stornierung 50% des vereinbarten Mietpreises
• bei früherer Abreise nach Mietbeginn wird die gesamtgebuchte Zeit berechnet.
• bei Nichtanreise wird die gesamtgebuchte Zeit berechnet.

7) Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet, bei wirksam zustande gekommenem Gastaufnahmevertrag, bei Nichtbereitstellung der Wohnung/des Ferienhauses dem Gast einen gleichwertigen Ersatz zum vereinbarten Mietpreis anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, ist dem Gast die schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgender Schadenersatz zu leisten:

• bei Absage bis 1 Monat vor Mietbeginn ohne Schadenersatz
• bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 5,00 EUR pro gebuchter Nacht, maximal 100,00 EUR
• bei späterer Absage 10,00 EUR pro gebuchter Nacht, maximal 200,00 EUR

Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.

Sollte die Bereitstellung der Wohnung/des Hauses aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

8) Haftung

Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung/des Hauses während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

Bei Verlust des Wohnungs-/Hausschlüssels haftet der Mieter mit 150,00 EUR.

Die Benutzung der Wohnung/des Hauses, des Grundstückes und aller Einrichtungen auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

9) Salvatorische Klausel

Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinnnach geltende Auslegung erfolgen.

10) Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus und freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihre Gastgeber Sonja Fritsch & Hagen Schmidt

Stand vom Juli 2021

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